Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1969-01-23, F III 210/66

F III 210/66Verwaltungsgericht / 3. Abteilung23.01.1969

Regest

Zur Frage der Freistellung von Ausführungskosten bei Vorliegen einer offensichtlichen und unbilligen Härte. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023923

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 210/66 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1969-01-23

Aktenzeichen: F III 210/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0123.F.III210.66.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Zur Frage der Freistellung von Ausführungskosten bei Vorliegen einer offensichtlichen und unbilligen Härte.

Permalink

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