F III 210/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1969-01-23, F III 210/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1969-01-23, F III 210/66
F III 210/66Verwaltungsgericht / 3. Abteilung23.01.1969
Regest
Zur Frage der Freistellung von Ausführungskosten bei Vorliegen einer offensichtlichen und unbilligen Härte. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023923
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 210/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-01-23
Aktenzeichen: F III 210/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0123.F.III210.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Frage der Freistellung von Ausführungskosten bei Vorliegen einer offensichtlichen und unbilligen Härte.
Permalink
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