F III 23/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1968-12-23, F III 23/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1968-12-23, F III 23/66
F III 23/66Verwaltungsgericht / 3. Abteilung23.12.1968
Regest
Zur Frage der wertgleichen Abfindung, insbesondere im Hinblick auf einen Verlust an Fläche infolge höherer Bonität. Zur Frage, inwieweit ein Grundstück als Bauland oder Bauerwartungsland zu bewerten ist. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023912
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 23/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-12-23
Aktenzeichen: F III 23/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:1223.F.III23.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Frage der wertgleichen Abfindung, insbesondere im Hinblick auf einen Verlust an Fläche infolge höherer Bonität. Zur Frage, inwieweit ein Grundstück als Bauland oder Bauerwartungsland zu bewerten ist.
Permalink
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