OS II 131/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-12-18, OS II 131/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-12-18, OS II 131/65
OS II 131/65Verwaltungsgericht / 2. Abteilung18.12.1968
Regest
1. Die Wahrnehmung der Wegeunterhaltspflichten kann verwaltungsgerichtlich nur daraufhin nachgeprüft werden, ob die Behörde ermessensgemäß gehandelt hat. 2. Der Anlieger an einem öffentlichen Weg hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, sich an jeder beliebigen Stelle seines Grundstücks Überfahrten anzulegen; er hat lediglich ein Recht auf einen Zugang, der ihm den Anschluß an das öffentliche Straßennetz sichert. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 29. September 1965, I 621/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023910
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 131/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-12-18
Aktenzeichen: OS II 131/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:1218.OS.II131.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Die Wahrnehmung der Wegeunterhaltspflichten kann verwaltungsgerichtlich nur daraufhin nachgeprüft werden, ob die Behörde ermessensgemäß gehandelt hat.
-
Der Anlieger an einem öffentlichen Weg hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, sich an jeder beliebigen Stelle seines Grundstücks Überfahrten anzulegen; er hat lediglich ein Recht auf einen Zugang, der ihm den Anschluß an das öffentliche Straßennetz sichert.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 29. September 1965, I 621/64, Urteil
Permalink
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