Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-12-18, OS II 131/65

OS II 131/65Verwaltungsgericht / 2. Abteilung18.12.1968

Regest

1. Die Wahrnehmung der Wegeunterhaltspflichten kann verwaltungsgerichtlich nur daraufhin nachgeprüft werden, ob die Behörde ermessensgemäß gehandelt hat. 2. Der Anlieger an einem öffentlichen Weg hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, sich an jeder beliebigen Stelle seines Grundstücks Überfahrten anzulegen; er hat lediglich ein Recht auf einen Zugang, der ihm den Anschluß an das öffentliche Straßennetz sichert. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 29. September 1965, I 621/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023910

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 131/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-12-18

Aktenzeichen: OS II 131/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:1218.OS.II131.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Die Wahrnehmung der Wegeunterhaltspflichten kann verwaltungsgerichtlich nur daraufhin nachgeprüft werden, ob die Behörde ermessensgemäß gehandelt hat.

  2. Der Anlieger an einem öffentlichen Weg hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, sich an jeder beliebigen Stelle seines Grundstücks Überfahrten anzulegen; er hat lediglich ein Recht auf einen Zugang, der ihm den Anschluß an das öffentliche Straßennetz sichert.

Verfahrensgang

vorgehend VG Kassel, 29. September 1965, I 621/64, Urteil

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