VI OE 16/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1968-12-16, VI OE 16/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1968-12-16, VI OE 16/68
VI OE 16/68Verwaltungsgericht / 6. Abteilung16.12.1968
Regest
1. Einzelfall mit den Fragen a) ob der Kläger durch den Widerruf seines Beamtenverhältnisses eine Schädigung i. S. von § 1 BWGöD erlitten hat, b) welche Rechtsstellung der Kläger voraussichtlich erreicht hätte, wenn er nicht aus seinem Angestelltenverhältnis entlassen worden wäre. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 25. Januar 1967, III/1-854/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023903
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat — VI OE 16/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-12-16
Aktenzeichen: VI OE 16/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:1216.VI.OE16.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
- Einzelfall mit den Fragen
a) ob der Kläger durch den Widerruf seines Beamtenverhältnisses eine Schädigung i. S. von § 1 BWGöD erlitten hat,
b) welche Rechtsstellung der Kläger voraussichtlich erreicht hätte, wenn er nicht aus seinem Angestelltenverhältnis entlassen worden wäre.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 25. Januar 1967, III/1-854/64, Urteil
Permalink
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