OS II 110/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-12-04, OS II 110/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-12-04, OS II 110/66
OS II 110/66Verwaltungsgericht / 2. Abteilung04.12.1968
Regest
Das abschließende Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung ist gerichtlich nur in begrenztem Rahmen überprüfbar; die pädagogisch- wissenschaftliche Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen kann vom Gericht nicht nachvollzogen werden. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 28. Juni 1966, IV 844/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023898
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 110/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-12-04
Aktenzeichen: OS II 110/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:1204.OS.II110.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Das abschließende Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung ist gerichtlich nur in begrenztem Rahmen überprüfbar; die pädagogisch- wissenschaftliche Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen kann vom Gericht nicht nachvollzogen werden.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 28. Juni 1966, IV 844/65, Urteil
Permalink
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