Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-11-29, IV OE 62/67

IV OE 62/67Verwaltungsgericht / 4. Abteilung29.11.1968

Regest

1. Auch durch einen Befreiungsbescheid kann in Rechte eines Nachbarn eingegriffen werden. 2. Der Nachbar kann sich zur Begründung eines baulichen Nachbarrechts nur auf einen legalen, nicht aber auf einen zwar tatsächlich vorhandenen, jedoch illegalen Bauzustand berufen. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 8. Februar 1967, II 635/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023894

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 62/67 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-11-29

Aktenzeichen: IV OE 62/67

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:1129.IV.OE62.67.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Auch durch einen Befreiungsbescheid kann in Rechte eines Nachbarn eingegriffen werden.

  2. Der Nachbar kann sich zur Begründung eines baulichen Nachbarrechts nur auf einen legalen, nicht aber auf einen zwar tatsächlich vorhandenen, jedoch illegalen Bauzustand berufen.

Verfahrensgang

vorgehend VG Darmstadt, 8. Februar 1967, II 635/65, Urteil

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