Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-11-08, IV OE 82/68

IV OE 82/68Verwaltungsgericht / 4. Abteilung08.11.1968

Regest

Zwischenurteil über die Zulässigkeit der Berufung, durch das gegen die unverschuldete Versäumung der Berufungsfrist durch die Bevollmächtigten der Klägerin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 25. Juni 1968, III/2-E-122/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023876

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 82/68 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-11-08

Aktenzeichen: IV OE 82/68

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:1108.IV.OE82.68.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Zwischenurteil über die Zulässigkeit der Berufung, durch das gegen die unverschuldete Versäumung der Berufungsfrist durch die Bevollmächtigten der Klägerin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird.

Verfahrensgang

vorgehend VG Wiesbaden, 25. Juni 1968, III/2-E-122/67, Urteil

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.