IV OE 52/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-10-30, IV OE 52/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-10-30, IV OE 52/67
IV OE 52/67Verwaltungsgericht / 4. Abteilung30.10.1968
Regest
1. Zur Frage, wann die ausreichende Belichtung eines Aufenthaltsraumes nicht mehr gewährleistet ist. 2. Zur nachbarschützenden Bedeutung des § 25 Abs. 2 S. 3 HBO. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 8. Februar 1967, II 236/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023868
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 52/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-10-30
Aktenzeichen: IV OE 52/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:1030.IV.OE52.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Frage, wann die ausreichende Belichtung eines Aufenthaltsraumes nicht mehr gewährleistet ist.
-
Zur nachbarschützenden Bedeutung des § 25 Abs. 2 S. 3 HBO.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 8. Februar 1967, II 236/66, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023868
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