OS V 40/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1968-10-24, OS V 40/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1968-10-24, OS V 40/66
OS V 40/66Verwaltungsgericht / 5. Abteilung24.10.1968
Regest
1. Rechtsnatur und Abgrenzung des Folgenbeseitigungsanspruches. 2. Dem Anschluß- und Benutzungszwang steht das Korrelat ein Recht des betreffenden Bürgers auf Anschluß und Benutzung gegenüber. 3. Zur Rechtsnatur der Kanalanschlußkosten. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 31. März 1966, I/1-985/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023866
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 40/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-10-24
Aktenzeichen: OS V 40/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:1024.OS.V40.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Rechtsnatur und Abgrenzung des Folgenbeseitigungsanspruches.
-
Dem Anschluß- und Benutzungszwang steht das Korrelat ein Recht des betreffenden Bürgers auf Anschluß und Benutzung gegenüber.
-
Zur Rechtsnatur der Kanalanschlußkosten.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 31. März 1966, I/1-985/64, Urteil
Permalink
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