Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1968-10-21, VI OE 45/68

VI OE 45/68Verwaltungsgericht / 6. Abteilung21.10.1968

Regest

1. Für eine nach Inkrafttreten des BBauG fertiggestellte Erschließungsanlage kann ein Erschließungsbeitrag gefordert werden, auch wenn das Grundstück bereits vor Inkrafttreten des ersten Straßenbaustatuts der betreffenden Gemeinde bebaut war (Anschluß an urteil des BVerwG vom 06.05.1966 - IV C 136/65 -). 2. Einzelfall zu der Frage, ob beim Inkrafttreten des ersten gemeindlichen Straßenbaustatuts eine Straße im Sinne des § 15 pr. FlLG "vorhanden" war. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 28. April 1966, I/1-513/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023862

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat — VI OE 45/68 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-10-21

Aktenzeichen: VI OE 45/68

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:1021.VI.OE45.68.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Für eine nach Inkrafttreten des BBauG fertiggestellte Erschließungsanlage kann ein Erschließungsbeitrag gefordert werden, auch wenn das Grundstück bereits vor Inkrafttreten des ersten Straßenbaustatuts der betreffenden Gemeinde bebaut war (Anschluß an urteil des BVerwG vom 06.05.1966 - IV C 136/65 -).

  2. Einzelfall zu der Frage, ob beim Inkrafttreten des ersten gemeindlichen Straßenbaustatuts eine Straße im Sinne des § 15 pr. FlLG "vorhanden" war.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 28. April 1966, I/1-513/64, Urteil

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