II OE 37/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-10-16, II OE 37/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-10-16, II OE 37/68
II OE 37/68Verwaltungsgericht / 2. Abteilung16.10.1968
Regest
1. Zur Frage der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bei einem vielfach vorbestraften Antragsteller. 2. Nach Ablauf einer vom Strafrichter festgesetzten Sperrfrist haben die Verwaltungsbehörden in vollem Umfang erneut zu prüfen, ob der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. 3. Sie sind hierbei an die strafrichterliche Beurteilung der Eignungsfrage jedenfalls dann nicht gebunden, wenn bei der Sachaufklärung neue wesentliche Tatsachen bekannt werden, die vom Strafrichter nicht berücksichtigt werden konnten. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 7. Februar 1968, I E 204/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023859
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 37/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-10-16
Aktenzeichen: II OE 37/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:1016.II.OE37.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Zur Frage der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bei einem vielfach vorbestraften Antragsteller.
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Nach Ablauf einer vom Strafrichter festgesetzten Sperrfrist haben die Verwaltungsbehörden in vollem Umfang erneut zu prüfen, ob der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.
-
Sie sind hierbei an die strafrichterliche Beurteilung der Eignungsfrage jedenfalls dann nicht gebunden, wenn bei der Sachaufklärung neue wesentliche Tatsachen bekannt werden, die vom Strafrichter nicht berücksichtigt werden konnten.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 7. Februar 1968, I E 204/67, Urteil
Permalink
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