Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-10-02, II OE 147/67

II OE 147/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung02.10.1968

Regest

1. Die Verleihung der amtlichen Anerkennung zur Durchführung von Zwischenuntersuchungen und Bremsensonderuntersuchungen erfordert, daß der Beliehene in hohem Maße verantwortungsbewußt und mit größtmöglicher Sorgfalt arbeitet; denn er nimmt anstelle des Technischen Überwachungsamtes hoheitliche Aufgaben wahr. 2. Unzuverlässigkeit, die zum Widerruf der Anerkennung berechtigt, ist gegeben, wenn ein leichtfertiges Verhalten bei der Arbeitsweise festgestellt wird. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 17. Oktober 1967, VI/2-E-39/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023848

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 147/67 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-10-02

Aktenzeichen: II OE 147/67

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:1002.II.OE147.67.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Die Verleihung der amtlichen Anerkennung zur Durchführung von Zwischenuntersuchungen und Bremsensonderuntersuchungen erfordert, daß der Beliehene in hohem Maße verantwortungsbewußt und mit größtmöglicher Sorgfalt arbeitet; denn er nimmt anstelle des Technischen Überwachungsamtes hoheitliche Aufgaben wahr.

  2. Unzuverlässigkeit, die zum Widerruf der Anerkennung berechtigt, ist gegeben, wenn ein leichtfertiges Verhalten bei der Arbeitsweise festgestellt wird.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 17. Oktober 1967, VI/2-E-39/67, Urteil

Permalink

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