OS V 83/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1968-09-26, OS V 83/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1968-09-26, OS V 83/66
OS V 83/66Verwaltungsgericht / 5. Abteilung26.09.1968
Regest
Die Schankerlaubnissteuer für die Erlaubnis zum Kleinhandel mit Brandwein darf nicht nach dem Gesamtumsatz eines im übrigen nicht erlaubnisbedürftigen Einzelhandelsunternehmens bemessen werden. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 13. September 1966, III/2-135/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023840
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 83/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-09-26
Aktenzeichen: OS V 83/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0926.OS.V83.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Die Schankerlaubnissteuer für die Erlaubnis zum Kleinhandel mit Brandwein darf nicht nach dem Gesamtumsatz eines im übrigen nicht erlaubnisbedürftigen Einzelhandelsunternehmens bemessen werden.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 13. September 1966, III/2-135/66, Urteil
Permalink
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