Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1968-08-30, F III 227/65

F III 227/65Verwaltungsgericht / 3. Abteilung30.08.1968

Regest

1. Die Ausweisung eines Weges über ein Hofgrundstück anstelle einer bisher im Grundbuch nicht eingetragenen Wegegerechtigkeit stellt eine Veränderung i.S. von § 45 Abs. 1 FlurbG dar. 2. Weder die Behörde noch ein Beigeladener kann zu seinen Gunsten einen Antrag auf Änderung des Flurbereinigungsplans stellen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023825

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 227/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-08-30

Aktenzeichen: F III 227/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0830.F.III227.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Die Ausweisung eines Weges über ein Hofgrundstück anstelle einer bisher im Grundbuch nicht eingetragenen Wegegerechtigkeit stellt eine Veränderung i.S. von § 45 Abs. 1 FlurbG dar. 2. Weder die Behörde noch ein Beigeladener kann zu seinen Gunsten einen Antrag auf Änderung des Flurbereinigungsplans stellen.

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