I OE 26/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-08-27, I OE 26/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-08-27, I OE 26/67
I OE 26/67Verwaltungsgericht / 1. Abteilung27.08.1968
Regest
1. Auch in § 181 Abs. 3 Satz 1 BBG wird vorausgesetzt, daß der Betroffene im deutschen öffentlichen Dienst als Angestellter oder Arbeiter tätig gewesen ist (im Anschluß an das Urteil des BVerwG vom 27.08.1964, II C 45.63, zu der ähnlichen Vorschrift des § 35 Abs. 3 Satz 1 G 131). 2. Eine Tätigkeit beim "Städtischen Detailhandel mit Lebensmitteln" in Danzig in den jahren 1952-1958 stellt keine mit dem öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik vergleichbare bzw. "gleichartige" Beschäftigung dar. 3. Bei der Anwendung des § 116 Abs. 1 Nr. 2 BBG kommen Tätigkeiten, die nach deutschen Gepflogenheiten niemals im Beamtenverhältnis, sondern in einem Vertragsverhältnis ausgeübt werden, nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. vom 08.11.1961, NDBZ 1962 S. 200). Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 1. Februar 1967, I 457/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023824
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — I OE 26/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-08-27
Aktenzeichen: I OE 26/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0827.I.OE26.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Auch in § 181 Abs. 3 Satz 1 BBG wird vorausgesetzt, daß der Betroffene im deutschen öffentlichen Dienst als Angestellter oder Arbeiter tätig gewesen ist (im Anschluß an das Urteil des BVerwG vom 27.08.1964, II C 45.63, zu der ähnlichen Vorschrift des § 35 Abs. 3 Satz 1 G 131).
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Eine Tätigkeit beim "Städtischen Detailhandel mit Lebensmitteln" in Danzig in den jahren 1952-1958 stellt keine mit dem öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik vergleichbare bzw. "gleichartige" Beschäftigung dar.
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Bei der Anwendung des § 116 Abs. 1 Nr. 2 BBG kommen Tätigkeiten, die nach deutschen Gepflogenheiten niemals im Beamtenverhältnis, sondern in einem Vertragsverhältnis ausgeübt werden, nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. vom 08.11.1961, NDBZ 1962 S. 200).
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 1. Februar 1967, I 457/66, Urteil
Permalink
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