Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1968-08-19, VI OE 56/68

VI OE 56/68Verwaltungsgericht / 6. Abteilung19.08.1968

Regest

1. Einzelfall zu der Frage des Zeitpunkts der Fertigstellung einer Erschließungsanlage. 2. Bei der Herstellung einer aus Fahrbahn und Bürgersteigen bestehenden Straße als Erschließungsanlage ist der gesamte beitragsfähige Erschließungsaufwand sowohl für die Fahrbahn wie auch für jeden Bürgersteig auf die erschlossenen Grundstücke auf beiden Seiten der Straße zu verteilen. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 23. August 1966, IV 110/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023821

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat — VI OE 56/68 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-08-19

Aktenzeichen: VI OE 56/68

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0819.VI.OE56.68.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Einzelfall zu der Frage des Zeitpunkts der Fertigstellung einer Erschließungsanlage.

  2. Bei der Herstellung einer aus Fahrbahn und Bürgersteigen bestehenden Straße als Erschließungsanlage ist der gesamte beitragsfähige Erschließungsaufwand sowohl für die Fahrbahn wie auch für jeden Bürgersteig auf die erschlossenen Grundstücke auf beiden Seiten der Straße zu verteilen.

Verfahrensgang

vorgehend VG Darmstadt, 23. August 1966, IV 110/66, Urteil

Permalink

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