OS IV 142/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-07-12, OS IV 142/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-07-12, OS IV 142/66
OS IV 142/66Verwaltungsgericht / 4. Abteilung12.07.1968
Regest
1. Anpassung eines alten Bauwerks an die strengeren Vorschriften der Hess. Bauordnung aus Gründen der Feuersicherheit (§ 85 Abs. 1 HBO); Fensteröffnung, die nach § 36 Abs. 2 HBO nicht zulässig ist. 2. Zur Frage der Verhältnismäßigkeit des Mittels (§ 60 HBO, § 5 HSOG). 3. Zum Vorgehen der Bauaufsichtsbehörde bei bauordnungswidrigen Zuständen. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 28. September 1966, II 552/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023784
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 142/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-07-12
Aktenzeichen: OS IV 142/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0712.OS.IV142.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Anpassung eines alten Bauwerks an die strengeren Vorschriften der Hess. Bauordnung aus Gründen der Feuersicherheit (§ 85 Abs. 1 HBO); Fensteröffnung, die nach § 36 Abs. 2 HBO nicht zulässig ist.
-
Zur Frage der Verhältnismäßigkeit des Mittels (§ 60 HBO, § 5 HSOG).
-
Zum Vorgehen der Bauaufsichtsbehörde bei bauordnungswidrigen Zuständen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 28. September 1966, II 552/65, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023784
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.