IV OE 69/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-07-12, IV OE 69/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-07-12, IV OE 69/67
IV OE 69/67Verwaltungsgericht / 4. Abteilung12.07.1968
Regest
1. Zum Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. 2. Auch die Verfestigung einer bereits vorhandenen illegalen baulichen Situation kann den Tatbestand des § 35 Abs. 2 BBauG erfüllen. 3. Das Einvernehmen der Gemeinde und die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde sind auch dann erforderlich, wenn lediglich über eine Bebauungsgenehmigung zu entscheiden ist. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 10. Mai 1967, II 185/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023781
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 69/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-07-12
Aktenzeichen: IV OE 69/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0712.IV.OE69.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Zum Begriff des im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
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Auch die Verfestigung einer bereits vorhandenen illegalen baulichen Situation kann den Tatbestand des § 35 Abs. 2 BBauG erfüllen.
-
Das Einvernehmen der Gemeinde und die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde sind auch dann erforderlich, wenn lediglich über eine Bebauungsgenehmigung zu entscheiden ist.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 10. Mai 1967, II 185/66, Urteil
Permalink
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