II OE 31/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-06-19, II OE 31/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-06-19, II OE 31/68
II OE 31/68Verwaltungsgericht / 2. Abteilung19.06.1968
Regest
Zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist nicht nur erforderlich, daß der Kläger die handwerkliche Befähigung zur selbständigen Ausübung eines Handwerksbetriebs nachweist; er muß auch den Beweis dafür erbringen, daß er über die hierfür notwendigen fachtheoretischen Kenntnisse verfügt. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 12. Dezember 1967, IV/1-E 83/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023762
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 31/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-06-19
Aktenzeichen: II OE 31/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0619.II.OE31.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung ist nicht nur erforderlich, daß der Kläger die handwerkliche Befähigung zur selbständigen Ausübung eines Handwerksbetriebs nachweist; er muß auch den Beweis dafür erbringen, daß er über die hierfür notwendigen fachtheoretischen Kenntnisse verfügt.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 12. Dezember 1967, IV/1-E 83/67, Urteil
Permalink
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