II OE 21/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-06-12, II OE 21/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-06-12, II OE 21/68
II OE 21/68Verwaltungsgericht / 2. Abteilung12.06.1968
Regest
Die Planfeststellung des Teiles einer Bundesstraße braucht sich nicht auf den gesamten auszubauenden Teil zu erstrecken; sie kann auf einen bestimmten Streckenabschnitt beschränkt werden. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 10. November 1967, III/360/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023756
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 21/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-06-12
Aktenzeichen: II OE 21/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0612.II.OE21.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Die Planfeststellung des Teiles einer Bundesstraße braucht sich nicht auf den gesamten auszubauenden Teil zu erstrecken; sie kann auf einen bestimmten Streckenabschnitt beschränkt werden.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 10. November 1967, III/360/66, Urteil
Permalink
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