F III 105/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1968-06-12, F III 105/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1968-06-12, F III 105/66
F III 105/66Verwaltungsgericht / 3. Abteilung12.06.1968
Regest
Zur Gleichwertigkeit der Landabfindung hinsichtlich der Zuteilung von bebauungsfähigen Grundstücken (st. Rspr.). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023752
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 105/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-06-12
Aktenzeichen: F III 105/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0612.F.III105.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Gleichwertigkeit der Landabfindung hinsichtlich der Zuteilung von bebauungsfähigen Grundstücken (st. Rspr.).
Permalink
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