Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1968-06-05, VI OE 74/68

VI OE 74/68Verwaltungsgericht / 6. Abteilung05.06.1968

Regest

1. Zur Zulässigkeit einer Klageänderung, mit der von einer Anfechtungsklage zu einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO übergegangen wird. 2. Einzelfall zu der Frage, ob ein Antrag auf devisenrechtliche Genehmigung eines Vertrages in unanfechtbarer Weise beschieden wurde, und ob durch einen späteren Genehmigungsbescheid der ursprüngliche Ablehnungsbescheid gegenstandslos geworden ist. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 30. August 1960, IV/V-1195/56, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023747

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat — VI OE 74/68 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-06-05

Aktenzeichen: VI OE 74/68

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0605.VI.OE74.68.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Zulässigkeit einer Klageänderung, mit der von einer Anfechtungsklage zu einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO übergegangen wird.

  2. Einzelfall zu der Frage, ob ein Antrag auf devisenrechtliche Genehmigung eines Vertrages in unanfechtbarer Weise beschieden wurde, und ob durch einen späteren Genehmigungsbescheid der ursprüngliche Ablehnungsbescheid gegenstandslos geworden ist.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 30. August 1960, IV/V-1195/56, Urteil

Permalink

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