F III 207/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1968-06-05, F III 207/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1968-06-05, F III 207/66
F III 207/66Verwaltungsgericht / 3. Abteilung05.06.1968
Regest
Für die Beurteilung der Frage der Bebaubarkeit und Verwendbarkeit eines Grundstücks ist der Zeitpunkt der Ausführung des Flurbereinigungsplanes maßgebend (st. Rspr.). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023743
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 207/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-06-05
Aktenzeichen: F III 207/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0605.F.III207.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Für die Beurteilung der Frage der Bebaubarkeit und Verwendbarkeit eines Grundstücks ist der Zeitpunkt der Ausführung des Flurbereinigungsplanes maßgebend (st. Rspr.).
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023743
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.