OS I 46/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-05-21, OS I 46/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-05-21, OS I 46/66
OS I 46/66Verwaltungsgericht / 1. Abteilung21.05.1968
Regest
1. Einzelfall der Anwendung des § 168 HBG (Fassung 1962) bei einer Invalidenrente, die nach § 1544 d RVO (alte Fassung) berechnet ist. 2. Versagung von Vertrauensschutz für die Zukunft, wenn die gesetzwidrig gewährte Begünstigung dauernde Leistungen aus öffentlichen Mitteln zur Folge hat (wie Rechtsprechung des BVerwG in Beamtensachen). Die zu den Sozialversicherungsgesetzen oder auch zum LAG ergangene Rechtsprechung über Vertrauensschutz ist in Beamtensachen jedenfalls dann nicht anzuwenden, wenn der Betroffene neben der beamtenrechtlichen Höchstpension aus der von ihm zuletzt bekleideten Besoldungsgruppe eine Rente aus der Sozialversicherung erhält. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 6. April 1966, I 67/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023732
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 46/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-05-21
Aktenzeichen: OS I 46/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0521.OS.I46.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Einzelfall der Anwendung des § 168 HBG (Fassung 1962) bei einer Invalidenrente, die nach § 1544 d RVO (alte Fassung) berechnet ist.
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Versagung von Vertrauensschutz für die Zukunft, wenn die gesetzwidrig gewährte Begünstigung dauernde Leistungen aus öffentlichen Mitteln zur Folge hat (wie Rechtsprechung des BVerwG in Beamtensachen). Die zu den Sozialversicherungsgesetzen oder auch zum LAG ergangene Rechtsprechung über Vertrauensschutz ist in Beamtensachen jedenfalls dann nicht anzuwenden, wenn der Betroffene neben der beamtenrechtlichen Höchstpension aus der von ihm zuletzt bekleideten Besoldungsgruppe eine Rente aus der Sozialversicherung erhält.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 6. April 1966, I 67/66, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023732
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