V OE 50/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1968-05-16, V OE 50/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1968-05-16, V OE 50/68
V OE 50/68Verwaltungsgericht / 5. Abteilung16.05.1968
Regest
Kanalbenutzungsgebühren für 1966 sind nach fehlerfreien Rechtsgrundlagen erhoben. Anschluß an Urteil vom 16.10.1967 - OS V 10/66 -), das Kanalbenutzungsgebühren für 1965 betrifft (Streit derselben Beteiligten). Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 23. Januar 1968, IV 503/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023724
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — V OE 50/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-05-16
Aktenzeichen: V OE 50/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0516.V.OE50.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Kanalbenutzungsgebühren für 1966 sind nach fehlerfreien Rechtsgrundlagen erhoben. Anschluß an Urteil vom 16.10.1967 - OS V 10/66 -), das Kanalbenutzungsgebühren für 1965 betrifft (Streit derselben Beteiligten).
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 23. Januar 1968, IV 503/66, Urteil
Permalink
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