IV OE 116/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-05-16, IV OE 116/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-05-16, IV OE 116/67
IV OE 116/67Verwaltungsgericht / 4. Abteilung16.05.1968
Regest
1. Einzelfall zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbeanlage. 2. Die Bauaufsichtsbehörde kann verschiedenen Antragstellern für den gleichen Anbringungsort die Baugenehmigung zur Befestigung einer Werbeanlage erteilen. Es ist nicht Sache dieser Behörde, fragliche privatrechtliche Ansprüche zu klären und die Entscheidung hiervon abhängig zu machen. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 11. Oktober 1967, II 348/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023718
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 116/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-05-16
Aktenzeichen: IV OE 116/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0516.IV.OE116.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Einzelfall zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbeanlage.
-
Die Bauaufsichtsbehörde kann verschiedenen Antragstellern für den gleichen Anbringungsort die Baugenehmigung zur Befestigung einer Werbeanlage erteilen. Es ist nicht Sache dieser Behörde, fragliche privatrechtliche Ansprüche zu klären und die Entscheidung hiervon abhängig zu machen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 11. Oktober 1967, II 348/65, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023718
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