IV OE 113/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-05-16, IV OE 113/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-05-16, IV OE 113/67
IV OE 113/67Verwaltungsgericht / 4. Abteilung16.05.1968
Regest
1. Einzelfall zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbeanlage. 2. Gehen zu verschiedenen Zeitpunkten bei der Bauaufsichtsbehörde Anträge auf Genehmigung zur Befestigung einer Werbeanlage an demselben Bauwerk ein, so nun - wenn jede der geplanten Anlagen für sich allein zulässig ist, beide zusammen aber nicht zugelassen werden können - die Behörde dem ersten Antrag stattgeben und den späteren ablehnen. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 11. Oktober 1967, II E 32/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023717
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 113/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-05-16
Aktenzeichen: IV OE 113/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0516.IV.OE113.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Einzelfall zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbeanlage.
-
Gehen zu verschiedenen Zeitpunkten bei der Bauaufsichtsbehörde Anträge auf Genehmigung zur Befestigung einer Werbeanlage an demselben Bauwerk ein, so nun - wenn jede der geplanten Anlagen für sich allein zulässig ist, beide zusammen aber nicht zugelassen werden können - die Behörde dem ersten Antrag stattgeben und den späteren ablehnen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 11. Oktober 1967, II E 32/67, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023717
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