II OE 129/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-05-15, II OE 129/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-05-15, II OE 129/67
II OE 129/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung15.05.1968
Regest
1. Das Sozialstaatsprinzip wird nicht dadurch verletzt, daß die Vorgabe von Mitteln nach dem "Honnefer Model" von dem Bestehen einer Eignungsprüfung abhängig gemacht worden ist. 2. Der Student wird mit dem Verlangen, eine Eignungsprüfung abzulegen, auch nicht in seinem Recht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen, verletzt. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 23. August 1967, II/1-E-38/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023713
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 129/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-05-15
Aktenzeichen: II OE 129/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0515.II.OE129.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Das Sozialstaatsprinzip wird nicht dadurch verletzt, daß die Vorgabe von Mitteln nach dem "Honnefer Model" von dem Bestehen einer Eignungsprüfung abhängig gemacht worden ist.
-
Der Student wird mit dem Verlangen, eine Eignungsprüfung abzulegen, auch nicht in seinem Recht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen, verletzt.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 23. August 1967, II/1-E-38/67, Urteil
Permalink
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