Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-05-15, II OE 129/67

II OE 129/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung15.05.1968

Regest

1. Das Sozialstaatsprinzip wird nicht dadurch verletzt, daß die Vorgabe von Mitteln nach dem "Honnefer Model" von dem Bestehen einer Eignungsprüfung abhängig gemacht worden ist. 2. Der Student wird mit dem Verlangen, eine Eignungsprüfung abzulegen, auch nicht in seinem Recht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen, verletzt. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 23. August 1967, II/1-E-38/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023713

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 129/67 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-05-15

Aktenzeichen: II OE 129/67

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0515.II.OE129.67.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Das Sozialstaatsprinzip wird nicht dadurch verletzt, daß die Vorgabe von Mitteln nach dem "Honnefer Model" von dem Bestehen einer Eignungsprüfung abhängig gemacht worden ist.

  2. Der Student wird mit dem Verlangen, eine Eignungsprüfung abzulegen, auch nicht in seinem Recht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen, verletzt.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 23. August 1967, II/1-E-38/67, Urteil

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