OS I 85/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-04-16, OS I 85/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-04-16, OS I 85/66
OS I 85/66Verwaltungsgericht / 1. Abteilung16.04.1968
Regest
1. Einzelfall einer groben Fahrlässigkeit. 2. Zur Frage, ob die Bundespost von einem ihrer Beamten, der grob fahrlässig den Unfall eines Zustellfahrzeuges (VW) verschuldet hat, für die Zeitdauer des Ausfalls während der Reparatur sog. "Vorhaltekosten" verlangen kann, weil sie ein anderes Fahrzeug für die Zustellung aus ihrer Betriebsreserve eingesetzt hat (wie OS I 86/66). Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 31. August 1966, III/2-719/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023685
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 85/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-04-16
Aktenzeichen: OS I 85/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0416.OS.I85.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Einzelfall einer groben Fahrlässigkeit.
-
Zur Frage, ob die Bundespost von einem ihrer Beamten, der grob fahrlässig den Unfall eines Zustellfahrzeuges (VW) verschuldet hat, für die Zeitdauer des Ausfalls während der Reparatur sog. "Vorhaltekosten" verlangen kann, weil sie ein anderes Fahrzeug für die Zustellung aus ihrer Betriebsreserve eingesetzt hat (wie OS I 86/66).
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 31. August 1966, III/2-719/65, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023685
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