Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-04-16, OS I 85/66

OS I 85/66Verwaltungsgericht / 1. Abteilung16.04.1968

Regest

1. Einzelfall einer groben Fahrlässigkeit. 2. Zur Frage, ob die Bundespost von einem ihrer Beamten, der grob fahrlässig den Unfall eines Zustellfahrzeuges (VW) verschuldet hat, für die Zeitdauer des Ausfalls während der Reparatur sog. "Vorhaltekosten" verlangen kann, weil sie ein anderes Fahrzeug für die Zustellung aus ihrer Betriebsreserve eingesetzt hat (wie OS I 86/66). Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 31. August 1966, III/2-719/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023685

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 85/66 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-04-16

Aktenzeichen: OS I 85/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0416.OS.I85.66.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Einzelfall einer groben Fahrlässigkeit.

  2. Zur Frage, ob die Bundespost von einem ihrer Beamten, der grob fahrlässig den Unfall eines Zustellfahrzeuges (VW) verschuldet hat, für die Zeitdauer des Ausfalls während der Reparatur sog. "Vorhaltekosten" verlangen kann, weil sie ein anderes Fahrzeug für die Zustellung aus ihrer Betriebsreserve eingesetzt hat (wie OS I 86/66).

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 31. August 1966, III/2-719/65, Urteil

Permalink

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