F III 238/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1968-04-01, F III 238/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1968-04-01, F III 238/65
F III 238/65Verwaltungsgericht / 3. Abteilung01.04.1968
Regest
1. Zur Frage der Begründetheit der Beschwerde eines anderen Teilnehmers. 2. Zur Frage der Verbesserung der Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe durch die Vergrößerung der Hofgrundstücke. 3. Zur Gleichwertigkeit der Landabfindung. 4. Zur Frage der Wirkung von Zusagen im Flurbereinigungsverfahren. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023676
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 238/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-04-01
Aktenzeichen: F III 238/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0401.F.III238.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
- Zur Frage der Begründetheit der Beschwerde eines anderen Teilnehmers. 2. Zur Frage der Verbesserung der Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe durch die Vergrößerung der Hofgrundstücke. 3. Zur Gleichwertigkeit der Landabfindung. 4. Zur Frage der Wirkung von Zusagen im Flurbereinigungsverfahren.
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