Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-03-20, II OE 132/67

II OE 132/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung20.03.1968

Regest

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling können durch den eigenen Vortrag des Betroffenen nur dann glaubhaft gemacht werden, wenn die Angaben frei von Widersprüchen sind. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023659

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 132/67 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-03-20

Aktenzeichen: II OE 132/67

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0320.II.OE132.67.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling können durch den eigenen Vortrag des Betroffenen nur dann glaubhaft gemacht werden, wenn die Angaben frei von Widersprüchen sind.

Permalink

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