II OE 132/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-03-20, II OE 132/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-03-20, II OE 132/67
II OE 132/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung20.03.1968
Regest
Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling können durch den eigenen Vortrag des Betroffenen nur dann glaubhaft gemacht werden, wenn die Angaben frei von Widersprüchen sind. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023659
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 132/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-03-20
Aktenzeichen: II OE 132/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0320.II.OE132.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling können durch den eigenen Vortrag des Betroffenen nur dann glaubhaft gemacht werden, wenn die Angaben frei von Widersprüchen sind.
Permalink
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