OS II 115/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-02-21, OS II 115/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-02-21, OS II 115/66
OS II 115/66Verwaltungsgericht / 2. Abteilung21.02.1968
Regest
Die unter die sogenannte "Spezialistenaktion" fallenden Personen, welche gegen Ende des Jahres 1946 in die UdSSR zur Arbeitsleistung verbracht wurden, gelten nicht als Heimkehrer im Sinne des Heimkehrergesetzes. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 16. August 1966, VI/1-313/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023638
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 115/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-02-21
Aktenzeichen: OS II 115/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0221.OS.II115.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Die unter die sogenannte "Spezialistenaktion" fallenden Personen, welche gegen Ende des Jahres 1946 in die UdSSR zur Arbeitsleistung verbracht wurden, gelten nicht als Heimkehrer im Sinne des Heimkehrergesetzes.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 16. August 1966, VI/1-313/66, Urteil
Permalink
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