OS I 83/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-02-20, OS I 83/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-02-20, OS I 83/65
OS I 83/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung20.02.1968
Regest
Sonderleistungen können nicht gewährt werden für Darlehnszinsen, auch wenn das (Sofort-)Darlehn mit einem Bausparvertrag gekoppelt ist. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023634
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 83/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-02-20
Aktenzeichen: OS I 83/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0220.OS.I83.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Sonderleistungen können nicht gewährt werden für Darlehnszinsen, auch wenn das (Sofort-)Darlehn mit einem Bausparvertrag gekoppelt ist.
Permalink
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