OS V 35/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1968-02-08, OS V 35/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1968-02-08, OS V 35/66
OS V 35/66Verwaltungsgericht / 5. Abteilung08.02.1968
Regest
1. Auslegung eines Liberalisierungserlasses. 2. Zur Bemessung des Übergabepreises und des Abgabepreises beide bei Einfuhr von Schälmühlenerzeugnissen aus Milocorn (siehe auch Urteil vom 08.02.1968 - OS V 37/66 -). Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 18. August 1961, II/2-1118/60, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023624
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 35/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-02-08
Aktenzeichen: OS V 35/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0208.OS.V35.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Auslegung eines Liberalisierungserlasses.
-
Zur Bemessung des Übergabepreises und des Abgabepreises beide bei Einfuhr von Schälmühlenerzeugnissen aus Milocorn (siehe auch Urteil vom 08.02.1968 - OS V 37/66 -).
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 18. August 1961, II/2-1118/60, Urteil
Permalink
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