OS I 54/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-02-06, OS I 54/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-02-06, OS I 54/65
OS I 54/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung06.02.1968
Regest
1. Bei Eintreten des Versorgungsfalles vor dem Inkrafttreten des G 131 keine Bindungswirkung einer am 25.06.1956 ergangenen Zurruhesetzungsverfügung und der darin festgestellten Dienstunfähigkeit, wenn Versorgung nach § 181 b BBG beansprucht wird. 2. Einzelfall zur Frage, ob Dienstunfähigkeit vorliegt. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 19. Mai 1965, III/2-313/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023623
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 54/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-02-06
Aktenzeichen: OS I 54/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0206.OS.I54.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Bei Eintreten des Versorgungsfalles vor dem Inkrafttreten des G 131 keine Bindungswirkung einer am 25.06.1956 ergangenen Zurruhesetzungsverfügung und der darin festgestellten Dienstunfähigkeit, wenn Versorgung nach § 181 b BBG beansprucht wird.
-
Einzelfall zur Frage, ob Dienstunfähigkeit vorliegt.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 19. Mai 1965, III/2-313/64, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023623
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.