OS I 86/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-01-30, OS I 86/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-01-30, OS I 86/65
OS I 86/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung30.01.1968
Regest
Nichtübernahme in das Beamtenverhältnis kein Schädigungstatbestand, da die Voraussetzungen hierfür wegen mangelnder Versetzungsbereitschaft des Klägers, also aus beamtenrechtlichen Gründen, nicht vorlagen. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 15. September 1965, II/1-924/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023619
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 86/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-01-30
Aktenzeichen: OS I 86/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0130.OS.I86.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Nichtübernahme in das Beamtenverhältnis kein Schädigungstatbestand, da die Voraussetzungen hierfür wegen mangelnder Versetzungsbereitschaft des Klägers, also aus beamtenrechtlichen Gründen, nicht vorlagen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 15. September 1965, II/1-924/63, Urteil
Permalink
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