II OE 64/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-01-17, II OE 64/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-01-17, II OE 64/67
II OE 64/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung17.01.1968
Regest
1. Die Planung nach § 16 FStrG ist gegenüber dem Planfeststellungsverfahren gemäß § 17, 18 FStrG eine selbständige behördliche Maßnahme. 2. Die gemäß § 16 FStrG durchgeführte Planung weist behördeninternen Charakter auf und unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung nicht. 3. Der Planfeststellungsbeschluß ist eine Ermessensentscheidung, die von den Verwaltungsgerichten nur im Rahmen des § 114 VwGO überprüft werden kann. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 1. Juni 1967, IV 664/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023613
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 64/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-01-17
Aktenzeichen: II OE 64/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0117.II.OE64.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Die Planung nach § 16 FStrG ist gegenüber dem Planfeststellungsverfahren gemäß § 17, 18 FStrG eine selbständige behördliche Maßnahme.
-
Die gemäß § 16 FStrG durchgeführte Planung weist behördeninternen Charakter auf und unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung nicht.
-
Der Planfeststellungsbeschluß ist eine Ermessensentscheidung, die von den Verwaltungsgerichten nur im Rahmen des § 114 VwGO überprüft werden kann.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 1. Juni 1967, IV 664/66, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023613
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.