II OE 62/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-01-17, II OE 62/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-01-17, II OE 62/67
II OE 62/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung17.01.1968
Regest
1. Die Klagebefugnis gegen ein Planfeststellungsbeschluß setzt die Behauptung einer gegenwärtigen und nicht nur einer in der Zukunft liegenden Rechtsverletzung voraus. 2. Personen, die im Anhörungsverfahren (§ 18 FStrG) Einwendungen erheben können, sind im Planfeststellungsverfahren nicht zugleich klagebefugt (BVerwG, Beschluß vom 29.05.1967, DÖV 1967, 825 ). Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 1. Juni 1967, IV 646/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023612
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 62/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-01-17
Aktenzeichen: II OE 62/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0117.II.OE62.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Die Klagebefugnis gegen ein Planfeststellungsbeschluß setzt die Behauptung einer gegenwärtigen und nicht nur einer in der Zukunft liegenden Rechtsverletzung voraus.
-
Personen, die im Anhörungsverfahren (§ 18 FStrG) Einwendungen erheben können, sind im Planfeststellungsverfahren nicht zugleich klagebefugt (BVerwG, Beschluß vom 29.05.1967, DÖV 1967, 825 ).
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 1. Juni 1967, IV 646/66, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023612
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.