Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1968-01-16, F III 186/66

F III 186/66Verwaltungsgericht / 3. Abteilung16.01.1968

Regest

1. Zur Frage, ob eine Minderausweisung im Sinne von § 44 Ab s. 3 Satz 2 entsteht, wenn zwei Teilnehmer nach Vorlage des Flurbereinigungsplans einen Landaustausch vereinbaren, durch den ein Teilnehmer Werteinheiten einbüßt. 2. Zur Frage der Verwendung des Landes, das nach der Erhöhung des von den Teilnehmern für die gemeinschaftlichen Anlagen aufzubringenden Anteils an Grund und Boden übrig geblieben ist. 3. Zur Gleichwertigkeit der Abfindung, wenn die Baulandeigenschaft eines Altgrundstücks erst nach Ausführung des Flurbereinigungsplanes entsteht. Verfahrensgang nachgehend BVerwG, 15. März 1973, V C 4.72, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023608

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 186/66 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-01-16

Aktenzeichen: F III 186/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0116.F.III186.66.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Frage, ob eine Minderausweisung im Sinne von § 44 Ab s. 3 Satz 2 entsteht, wenn zwei Teilnehmer nach Vorlage des Flurbereinigungsplans einen Landaustausch vereinbaren, durch den ein Teilnehmer Werteinheiten einbüßt. 2. Zur Frage der Verwendung des Landes, das nach der Erhöhung des von den Teilnehmern für die gemeinschaftlichen Anlagen aufzubringenden Anteils an Grund und Boden übrig geblieben ist. 3. Zur Gleichwertigkeit der Abfindung, wenn die Baulandeigenschaft eines Altgrundstücks erst nach Ausführung des Flurbereinigungsplanes entsteht.

Verfahrensgang

nachgehend BVerwG, 15. März 1973, V C 4.72, Urteil

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