II OE 60/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-01-10, II OE 60/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-01-10, II OE 60/67
II OE 60/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung10.01.1968
Regest
1. Trägt ein zur Ausbildung überwiesener Referendar "für den Berichterstatter" in der mündlichen Verhandlung den Sachbericht vor, so liegt darin kein Verfahrensfehler, bejahendenfalls jedoch kein wesentlicher Verfahrensmangel. 2. Die grundsätzliche Beschränkung der Unterrichtsgeldfreiheit auf Studierende, die ihren Wohnsitz in Hessen haben, ist verfassungsgemäß (Bestätigung des Urt. v. 06.09.1967 - OS II 49/65 -). Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 6. Dezember 1966, IV 738/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023603
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 60/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-01-10
Aktenzeichen: II OE 60/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0110.II.OE60.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Trägt ein zur Ausbildung überwiesener Referendar "für den Berichterstatter" in der mündlichen Verhandlung den Sachbericht vor, so liegt darin kein Verfahrensfehler, bejahendenfalls jedoch kein wesentlicher Verfahrensmangel.
-
Die grundsätzliche Beschränkung der Unterrichtsgeldfreiheit auf Studierende, die ihren Wohnsitz in Hessen haben, ist verfassungsgemäß (Bestätigung des Urt. v. 06.09.1967 - OS II 49/65 -).
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 6. Dezember 1966, IV 738/66, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023603
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.