OS I 53/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-12-05, OS I 53/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-12-05, OS I 53/65
OS I 53/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung05.12.1967
Regest
Beim Beförderungsschnitt sind auch die Dienstzeiten zu berücksichtigen, die ein RAD-Führer als Reserveoffizier (nach Vollendung seiner zweijährigen Dienstpflicht) abgeleistet hat. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 2. Juni 1965, I-385/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023582
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 53/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-12-05
Aktenzeichen: OS I 53/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:1205.OS.I53.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Beim Beförderungsschnitt sind auch die Dienstzeiten zu berücksichtigen, die ein RAD-Führer als Reserveoffizier (nach Vollendung seiner zweijährigen Dienstpflicht) abgeleistet hat.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 2. Juni 1965, I-385/64, Urteil
Permalink
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