OS I 63/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-11-28, OS I 63/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-11-28, OS I 63/66
OS I 63/66Verwaltungsgericht / 1. Abteilung28.11.1967
Regest
1. Auslegung einer Verfügung des Bundespostministers zur Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Aufstiegsbeamter der Bundespost in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 9 einzuweisen war (Einzelfall). 2. Zur Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes, wenn Postbeamte in verschiedenen Oberpostdirektions-Bezirken unterschiedlich behandelt werden. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 26. Mai 1966, I-838/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023573
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 63/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-11-28
Aktenzeichen: OS I 63/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:1128.OS.I63.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Auslegung einer Verfügung des Bundespostministers zur Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Aufstiegsbeamter der Bundespost in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 9 einzuweisen war (Einzelfall).
-
Zur Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes, wenn Postbeamte in verschiedenen Oberpostdirektions-Bezirken unterschiedlich behandelt werden.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 26. Mai 1966, I-838/65, Urteil
Permalink
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