Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1967-11-23, OS IV 61/66

OS IV 61/66Verwaltungsgericht / 4. Abteilung23.11.1967

Regest

1. Zum Erfordernis eines in der Berufungsschrift enthaltenen bestimmten Antrages. 2. Ein auf Aufhebung des behördlichen Ablehnungsbescheides und Verpflichtung der Behörde lautender Klageantrag kann bei entsprechender Interessenlage des Klägers als reine Verpflichtungsklage verstanden werden. 3. Durch § 29 Abs. 3 S. 1 HBO n.F. ist gegenüber § 29 Abs. 1 HBO a.F., soweit diese Vorschrift den Schutz vor Verunstaltungen bezweckte, keine sachliche Änderung eingetreten (Anschluß an frühere Entscheidungen des Senats). 4. Zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbetafel (st. Rspr. des Senats). 5. Zur Auslegung des Begriffs "Anlage der Außenwerbung" in § 29 Abs. 3 HBO n.F. (wie Urt. des Senats vom 07.06.1967 - OS IV 89/66 -). 6. Zur Frage, ob eine an der straßenseitigen Außenwand eines Anwesens angebrachte Plakattafel die Verkehrssicherheit gefährdet. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 7. April 1966, II 326/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023569

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 61/66 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-11-23

Aktenzeichen: OS IV 61/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:1123.OS.IV61.66.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zum Erfordernis eines in der Berufungsschrift enthaltenen bestimmten Antrages.

  2. Ein auf Aufhebung des behördlichen Ablehnungsbescheides und Verpflichtung der Behörde lautender Klageantrag kann bei entsprechender Interessenlage des Klägers als reine Verpflichtungsklage verstanden werden.

  3. Durch § 29 Abs. 3 S. 1 HBO n.F. ist gegenüber § 29 Abs. 1 HBO a.F., soweit diese Vorschrift den Schutz vor Verunstaltungen bezweckte, keine sachliche Änderung eingetreten (Anschluß an frühere Entscheidungen des Senats).

  4. Zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbetafel (st. Rspr. des Senats).

  5. Zur Auslegung des Begriffs "Anlage der Außenwerbung" in § 29 Abs. 3 HBO n.F. (wie Urt. des Senats vom 07.06.1967 - OS IV 89/66 -).

  6. Zur Frage, ob eine an der straßenseitigen Außenwand eines Anwesens angebrachte Plakattafel die Verkehrssicherheit gefährdet.

Verfahrensgang

vorgehend VG Darmstadt, 7. April 1966, II 326/65, Urteil

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