F III 221/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1967-11-15, F III 221/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1967-11-15, F III 221/65
F III 221/65Verwaltungsgericht / 3. Abteilung15.11.1967
Regest
Zur Frage: 1. Der ordnungsgemäß eingelegten Beschwerde. 2. Der Beschwerde gegen den Wege- und Gewässerplan. 3. Der wertgleichen Abfindung (st. Rspr.). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023563
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 221/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-11-15
Aktenzeichen: F III 221/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:1115.F.III221.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Frage: 1. Der ordnungsgemäß eingelegten Beschwerde. 2. Der Beschwerde gegen den Wege- und Gewässerplan. 3. Der wertgleichen Abfindung (st. Rspr.).
Permalink
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