II OE 95/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-10-25, II OE 95/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-10-25, II OE 95/67
II OE 95/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung25.10.1967
Regest
1. Zum Begriff des deutschen Volkszugehörigen gemäß § 6 BVFG. 2. Zur Frage, ob eine Person, die nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen Rumänien verlassen hat, in ihrer Heimat gemäß § 6 BVFG deutscher Volkszugehöriger gewesen ist, insbesondere ob sie dort nach dem Zweiten Weltkrieg ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum gezeigt hat; (hier: ein in den Heimatvertriebenenausweis A begehrender Antragsteller, dessen Vater Volksdeutscher und dessen Mutter Rumänin gewesen ist. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 6. Juni 1967, VI/2-E-24/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023536
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 95/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-10-25
Aktenzeichen: II OE 95/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:1025.II.OE95.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Zum Begriff des deutschen Volkszugehörigen gemäß § 6 BVFG.
-
Zur Frage, ob eine Person, die nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen Rumänien verlassen hat, in ihrer Heimat gemäß § 6 BVFG deutscher Volkszugehöriger gewesen ist, insbesondere ob sie dort nach dem Zweiten Weltkrieg ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum gezeigt hat; (hier: ein in den Heimatvertriebenenausweis A begehrender Antragsteller, dessen Vater Volksdeutscher und dessen Mutter Rumänin gewesen ist.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 6. Juni 1967, VI/2-E-24/67, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023536
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