Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-10-25, II OE 61/67

II OE 61/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung25.10.1967

Regest

1. Zum Begriff der durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BVFG. 2. Einzelfall zu der Frage, ob sich die Situation des betreffenden Flüchtlings in der für die Annahme einer subjektiven besonderen Zwangslage hinsichtlich einer befürchteten unmittelbaren Freiheitsgefahr (§ 3 Abs. 1 Satz 2 BVFG) erforderlichen Weise bedrohlich verschärft oder zugespitzt hatte. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 9. März 1967, I/1-296/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023535

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 61/67 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-10-25

Aktenzeichen: II OE 61/67

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:1025.II.OE61.67.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zum Begriff der durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BVFG.

  2. Einzelfall zu der Frage, ob sich die Situation des betreffenden Flüchtlings in der für die Annahme einer subjektiven besonderen Zwangslage hinsichtlich einer befürchteten unmittelbaren Freiheitsgefahr (§ 3 Abs. 1 Satz 2 BVFG) erforderlichen Weise bedrohlich verschärft oder zugespitzt hatte.

Verfahrensgang

vorgehend VG Wiesbaden, 9. März 1967, I/1-296/66, Urteil

Permalink

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