OS I 71/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-10-24, OS I 71/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-10-24, OS I 71/66
OS I 71/66Verwaltungsgericht / 1. Abteilung24.10.1967
Regest
Bei den aus der Bundeswehr ausscheidenden Soldaten auf Zeit, denen bei der Berechnung der Übergangsgebührnisse eine Dienstzeit in der früheren Wehrmacht gutgebracht wird, ist die Übergangsbeihilfe nur dann gemäß der Überleitungsvorschrift des Art. II Abs. 2 Satz 2 des Zweiten Änderungsgesetzes zum Soldatenversorgungsgesetz in der Fassung des Art. 9 des Dritten Änderungsgesetzes zum Wehrpflichtgesetz vom 26.03.1965 (BGBl I S. 162) zu erhöhen, wenn der Gesamtbetrag ihrer Versorgungsbezüge (Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe) durch das Zweite Änderungsgesetz zum Soldatenversorgungsgesetz vom 06.08.1964 (BGBl I S. 603) gemindert worden ist. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 30. Juni 1966, IV-281/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023531
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 71/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-10-24
Aktenzeichen: OS I 71/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:1024.OS.I71.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Bei den aus der Bundeswehr ausscheidenden Soldaten auf Zeit, denen bei der Berechnung der Übergangsgebührnisse eine Dienstzeit in der früheren Wehrmacht gutgebracht wird, ist die Übergangsbeihilfe nur dann gemäß der Überleitungsvorschrift des Art. II Abs. 2 Satz 2 des Zweiten Änderungsgesetzes zum Soldatenversorgungsgesetz in der Fassung des Art. 9 des Dritten Änderungsgesetzes zum Wehrpflichtgesetz vom 26.03.1965 (BGBl I S. 162) zu erhöhen, wenn der Gesamtbetrag ihrer Versorgungsbezüge (Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe) durch das Zweite Änderungsgesetz zum Soldatenversorgungsgesetz vom 06.08.1964 (BGBl I S. 603) gemindert worden ist.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 30. Juni 1966, IV-281/66, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023531
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.