Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-10-10, OS I 22/65

OS I 22/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung10.10.1967

Regest

Die Frage, ob ein Beamter infolge eines Dienstunfalls in seiner Erwerbsfähigkeit wesentlich beschränkt ist (und ihm deshalb Unfallausgleich zusteht), ist nach Art und Dauer des Krankheitszustandes zu beurteilen. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 4. Februar 1965, I-644/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023524

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 22/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-10-10

Aktenzeichen: OS I 22/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:1010.OS.I22.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Die Frage, ob ein Beamter infolge eines Dienstunfalls in seiner Erwerbsfähigkeit wesentlich beschränkt ist (und ihm deshalb Unfallausgleich zusteht), ist nach Art und Dauer des Krankheitszustandes zu beurteilen.

Verfahrensgang

vorgehend VG Darmstadt, 4. Februar 1965, I-644/64, Urteil

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