OS I 22/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-10-10, OS I 22/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-10-10, OS I 22/65
OS I 22/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung10.10.1967
Regest
Die Frage, ob ein Beamter infolge eines Dienstunfalls in seiner Erwerbsfähigkeit wesentlich beschränkt ist (und ihm deshalb Unfallausgleich zusteht), ist nach Art und Dauer des Krankheitszustandes zu beurteilen. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 4. Februar 1965, I-644/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023524
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 22/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-10-10
Aktenzeichen: OS I 22/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:1010.OS.I22.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Die Frage, ob ein Beamter infolge eines Dienstunfalls in seiner Erwerbsfähigkeit wesentlich beschränkt ist (und ihm deshalb Unfallausgleich zusteht), ist nach Art und Dauer des Krankheitszustandes zu beurteilen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 4. Februar 1965, I-644/64, Urteil
Permalink
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