Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1967-09-28, OS IV 110/66

OS IV 110/66Verwaltungsgericht / 4. Abteilung28.09.1967

Regest

1. Ein Hilfsantrag kann nicht auf ein Begehren gerichtet werden, das bereits in dem Hauptantrag enthalten ist und über das bei der Entscheidung über den Hauptantrag mitentschieden werden muss. 2. Entscheidet das Gericht anstatt zunächst über den Hauptantrag eines Klägers allein über seinen Hilfsantrag, so ist die Entscheidung über den Hauptantrag übergangen. 3. Eine Unterwerfung unter einen Verwaltungsakt liebt vor, wenn sich der Betroffene gegenüber der erlassenden Behörde mit dem Verwaltungsakt vor Ablauf der Anfechtungsfrist in Kenntnis der möglichen Rechtswidrigkeit einverstanden erklärt hat. 4. Eine rechtswirksame Unterwerfung unter einen Verwaltungsakt führt zum Verlust des Anfechtungsrechtes. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 22. Juni 1966, II 707/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023510

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 110/66 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-09-28

Aktenzeichen: OS IV 110/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0928.OS.IV110.66.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Ein Hilfsantrag kann nicht auf ein Begehren gerichtet werden, das bereits in dem Hauptantrag enthalten ist und über das bei der Entscheidung über den Hauptantrag mitentschieden werden muss.

  2. Entscheidet das Gericht anstatt zunächst über den Hauptantrag eines Klägers allein über seinen Hilfsantrag, so ist die Entscheidung über den Hauptantrag übergangen.

  3. Eine Unterwerfung unter einen Verwaltungsakt liebt vor, wenn sich der Betroffene gegenüber der erlassenden Behörde mit dem Verwaltungsakt vor Ablauf der Anfechtungsfrist in Kenntnis der möglichen Rechtswidrigkeit einverstanden erklärt hat.

  4. Eine rechtswirksame Unterwerfung unter einen Verwaltungsakt führt zum Verlust des Anfechtungsrechtes.

Verfahrensgang

vorgehend VG Darmstadt, 22. Juni 1966, II 707/65, Urteil

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.