Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1967-09-21, F III 30/64

F III 30/64Verwaltungsgericht / 3. Abteilung21.09.1967

Regest

Zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Klagefrist wegen vermeintlicher Täuschung anläßlich der schriftlichen Zustimmung zur Geldabfindung (Sonderfall). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023497

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 30/64 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-09-21

Aktenzeichen: F III 30/64

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0921.F.III30.64.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Klagefrist wegen vermeintlicher Täuschung anläßlich der schriftlichen Zustimmung zur Geldabfindung (Sonderfall).

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