F III 30/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1967-09-21, F III 30/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1967-09-21, F III 30/64
F III 30/64Verwaltungsgericht / 3. Abteilung21.09.1967
Regest
Zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Klagefrist wegen vermeintlicher Täuschung anläßlich der schriftlichen Zustimmung zur Geldabfindung (Sonderfall). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023497
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 30/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-09-21
Aktenzeichen: F III 30/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0921.F.III30.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Klagefrist wegen vermeintlicher Täuschung anläßlich der schriftlichen Zustimmung zur Geldabfindung (Sonderfall).
Permalink
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